Kosten

Die Rechtsanwaltskosten richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis.

Für den außergerichtlichen Bereich können individuelle Gebührenvereinbarungen getroffen werden. Insofern besteht die Möglichkeit, abweichend von den gesetzlichen Gebühren Stundensätze oder eine Pauschalvergütung zu vereinbaren.

Wie hoch sind die Anwaltsgebühren?

Um die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren berechnen zu können oder in Erfahrung zu bringen, wie hoch die Gerichtskosten sind, steht Ihnen hier ein Berechungsprogramm (bitte anklicken) zur Verfügung.

Sofern in Ihrem Fall keine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt und Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eine Kostentragung nicht möglich erscheinen lassen, besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass Ihnen für eine gerichtliche Auseinandersetzung Prozesskostenhilfe durch das Gericht bewilligt wird. Das Merkblatt zur Prozesskostenhilfe nebst einem entsprechenden Antragsformular finden Sie unter Formulare.

Erstberatung und außergerichtliche Beratung

Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.

Sofern keine Vereinbarung über die Gebühren getroffen wird, berechne ich die früher gesetzlich geregelte Erstberatungsgebühr, die – je nach Gegenstandwert – bis max. 190,00 EUR zzgl. MwSt. beträgt.