Kosten

Die Rechtsanwaltskosten richten sich nach einer abzuschließenden Gebührenvereinbarung sowie nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nebst dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis.

Sofern in Ihrem Fall keine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt und Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eine Kostentragung nicht möglich erscheinen lassen, besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass Ihnen für eine gerichtliche Auseinandersetzung Prozesskostenhilfe durch das Gericht bewilligt wird. Das Merkblatt zur Prozesskostenhilfe nebst einem entsprechenden Antragsformular finden Sie unter Formulare.

Erstberatung und außergerichtliche Beratung

Sofern keine Vereinbarung über die Gebühren getroffen wird, berechne ich eine sogenannte Erstberatungsgebühr, die – je nach Gegenstandwert – bis max. 190,00 EUR zzgl. Auslagen und MwSt. beträgt für eine erste Beratung.