Der Pflichtteilsanspruch: Quoten bei Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung
Das deutsche Pflichtteilsrecht stellt sicher, dass bestimmte Angehörige trotz Enterbung einen Mindestanteil am Nachlass erhalten. Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Doch wie hoch ist dieser Anspruch, wenn Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung leben?
Zugewinngemeinschaft
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand. Beim Tod eines Ehepartners erhält der überlebende Ehegatte neben den Erbquoten auch einen pauschalen Zugewinnausgleich, der automatisch durch eine Erhöhung der gesetzlichen Erbquote erfolgt. Statt 1/4 erhält der Ehegatte 1/2 des Nachlasses, wenn Kinder vorhanden sind.
Beispiel:
- Gesetzlicher Erbteil bei Zugewinngemeinschaft (mit Kindern): 1/2
- Pflichtteil: 1/4 des Nachlasses
Ohne Kinder, aber mit Eltern oder Geschwistern des Verstorbenen, beträgt der gesetzliche Erbteil des Ehegatten 3/4, der Pflichtteil entsprechend 3/8 des Nachlasses.
Gütertrennung
Bei Gütertrennung erfolgt keine pauschale Erhöhung der Erbquote. Der gesetzliche Erbteil des Ehepartners hängt von der Anzahl der Kinder ab:
- Mit einem Kind: 1/2
- Mit zwei Kindern: 1/3
- Mit mehr als zwei Kindern: 1/4
Der Pflichtteil beträgt jeweils die Hälfte dieser gesetzlichen Quoten.
Beispiel:
- Mit einem Kind: Gesetzlicher Erbteil 1/2 → Pflichtteil 1/4 des Nachlasses
- Mit zwei Kindern: Gesetzlicher Erbteil 1/3 → Pflichtteil 1/6 des Nachlasses
Fazit
Der Pflichtteilsanspruch hängt eng mit dem Güterstand und den gesetzlichen Erbquoten zusammen. Während die Zugewinngemeinschaft für Ehepartner häufig vorteilhafter ist, da der Pflichtteil durch die Erhöhung der Erbquote steigt, bleibt bei Gütertrennung alles strikt an der Anzahl der Erben orientiert.
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